Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie
APO GeoInfoTech§ 32 Dokumentation der Bewertung der Abschlussprüfung
Stand: 26.08.2026
Über die Abschlussprüfung ist eine Niederschrift nach den Mustern der Anlagen 5.1, 5.2 oder 5.3 zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von den an der Festsetzung der Bewertung beteiligten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.